Ende des vergangenen Jahres wurde das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom Deutschen Bundestag beschlossen und wird voraussichtlich zum 1.4.2016 in Kraft treten.
Das neue Gesetz sieht die Einführung einer Universalschlichtungsstelle vor und eröffnet den Verbrauchern neben dem gerichtliche Klageweg eine kostenlose Möglichkeit bei abgelehnten Beschwerden einen Schlichtungsantrag zu stellen.
In der Energieversorgung ist dies bereits gängige Praxis.
Nun muss sich auch die Fernwärme– und Wassersparte mit den neuen Herausforderungen vertraut machen.
Besonders als Mehrspartenunternehmen müssen sie sich über ihre Rolle bei diesen neuen Schlichtungsverfahren klar werden.