Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens ist in Kraft getreten und gilt ab dem 12. Dezember 2008.
Die Verordnung führt ein europäisches Mahnverfahren ein, das grenzüberschreitende Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen vereinfacht. Das führt voraussichtlich zu deren Beschleunigung und zu einer Kostenersparnis. Das Verfahren entspricht im Wesentlichen dem deutschen Mahnverfahren.
Der europäische Mahnbescheid ist anwendbar für die Betreibung fälliger bezifferter Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug. Ausgenommen sind Forderungen erbrechtlicher Art, aus dem Recht der ehelichen Güterstände, aus Konkursen, Vergleichen, außervertraglichen Schuldverzeichnissen und im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen. Der Gläubiger ist nicht auf das Verfahren beschränkt; es steht ihm frei, seine Forderung im Wege eines anderen Verfahrens zu verfolgen.
Die Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Dänemarks.